Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien (von der Wohnung bis zum Industriegebäude) und die unbebauten Grundstücke.
Der Art der Erhebung nach ist die Grundsteuer eine direkte Steuer, da sie vom jeweiligen Grundstücksbesitzer oder Immobilienbesitzer direkt an die Stadt Köln zu zahlen ist. Festgesetzt wird die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und aktuellen Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig.
Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien).